Datenschutz im Fuhrpark
Warum und wie Fuhrparkverantwortliche nun reagieren müssen
Fuhrparkverantwortliche müssen sich jetzt verstärkt mit dem Thema Datenschutz auseinander setzen. Grund: die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Seit kurzem gelten strengere Regelungen beim Umgang mit mitarbeiter-/personenbezogenen Daten. Schon die jährliche Führerscheinkontrolle ist ein datenschutzkritischer Vorgang. Informieren Sie sich daher jetzt über Ihre neuen Pflichten aus der DSGVO und dem BDSG.
Inhalte
Aktuelle Änderungen im Datenschutzrecht
- Neue EU-DSGVO und neues BDSG
- Grundregeln für den Datenschutz im Fuhrparkmanagement
- Datenschutz-Verantwortlichkeiten im Fuhrpark
- Umsetzung des Datenschutzes im Fuhrpark
- Datenschutzkonformes Fuhrparkmanagement
- technisch-organisatorische Maßnahmen
- Datenschutzbeauftragter
- Folgen datenschutzrechtlicher Verstöße
- Haftungs-, ordnungs- und straftrechtliche Sanktionsmöglichkeiten ggü. Unternehmen und Fuhrparkverantwortlichen
- Interne Dokumentation von Datenschutzverstößen
Beschäftigtendatenschutz im Fuhrparkmanagement
- Grundregeln zum Beschäftigtendatenschutz
- Umsetzung der neuen Rechenschafts- und Nachweispflichten
- Informierte Einwilligung des Dienstwagennutzers
- Formale/inhaltliche Anforderungen
- Widerruflichkeit
- Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, gem. Art. 30 EU-DSGVO
- Gemeinsamkeiten/Unterschiede zur bisherigen internen Verarbeitungsübersicht
- Ausnahmen nach Art. 30 Abs. 5 EU-DSGVO
- Die neue Datenschutz-Folgeabschätzung gem. Art. 35 EU-DSGVO in der Praxis
- Unterschiede zur Vorabkontrolle
- Formale und inhaltliche Anforderungen
- Arbeitsrechtliche Mitbestimmungsrechte von Betriebs- oder Personalrat
- Datenschutzregelungen in Car Policy und Dienstwagenüberlassungsvertrag
Umsetzung in die Fuhrparkpraxis
- Führerscheinkontrolle
- Einsatz von Telematiklösungen
- Notrufsysteme / eCall
- Hoch- und vollautomatisierte Fahrfunktionen bei Kfz vs. Datenschutz
- Auftragsdatenverarbeitung: Rechtskonforme Einbindung externer Dienstleister
- Planung, Beauftragung und Kontrolle
Referent/in
Stefan Kasparek
Dipl.-Jurist, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fuhrparkmanager IHK, Verkehrsleiter; angefangen von der rechtssicheren Einrichtung bis hin zum regelmäßigen Audit berät er Unternehmen deutschlandweit rund um die Themen Schadens- und Fuhrparkmanagement sowie in bußgeldrechtlichen- und strafrechtlichen Angelegenheiten. Sein Wissen gibt er regelmäßig auch als Referent im Bereich Fuhrparkmanagement weiter.